Kreuz in der Heide

(Middendorfs Sühnekreuz)

Es handelt sich um ein kleines, in dem als Sockel dienenden Fußbereich deutlich breiter werdendes Steinkreuz aus grob bossiertem Sandstein, welches 1783 errichtet wurde.

Ursprünglich stand es etwa 2,5 km nördlich des Hofes Middendorf, in einem Heidewaldstück des Sinninger Feldes. Im Zuge der sukzessiven Kultivierung der Heideflächen wurde das Steinkreuz mehrfach auf dem Areal versetzt, bis es die Eigentümerfamilie in den 1980iger Jahren – auch flurbereinigungsbedingt – auf ihre Hofstelle umsetzte. Es steht noch heute auf dem Hof Middendorf (Middendorf 34). Dieser ist über einen von der B 475 / Emsdettener Straße – ortsauswärts gesehen – nach links abzweigenden Stichweg (Verlängerung des Middendorfer-Damm) angebunden.

Das Steinkreuz hat die Abmessungen 70 x 50 x 16 cm. Auf dem Querbalken sind die großen lateinischen Buchstaben „G H M“ eingemeißelt, wobei früher nicht klar war, ob dies „Gott hilf mir“ oder aber „Gerhard Heinrich Middendorf“ bedeutete.

Einer Überlieferung zufolge, soll Aufstellungsgrund für die Familie Middendorf gewesen sein, dass damals einer ihrer Schäfer in der Heide vom Blitz erschlagen wurde. Dies sei geschehen, gleich nachdem der Schäfer gotteslästerlich mit der Peitsche gegen den Donner angeknallt und höhnisch ausgerufen habe „Härguott, ick kann`t noch biätter äs Du!“

Die geschichtliche Wahrheit und die damit heute als geklärt anzusehende Bedeutung der Buchstaben bzw. Initialen dürfte sich aus einer (von Hermann Berg in den 1980iger Jahren gefundenen) Eintragung im Sterberegister des Saerbecker Kirchenbuches ergeben: „27.6. 1783 – Gerh. Heinr. Middendorf, Sohn des Kolons – 14 Jahre alt – Fulmine tactus“ (d.h. vom Blitz getroffen).

Das damit in die Tradition der westfälischen Sühnekreuze zu stellende Steinkreuz wurde also zum Gedenken an den bereits im Alter von 14 Jahren (beim Schafe hüten?) vom Blitz getroffenen Sohn des Bauern Middendorf errichtet. Es ist ortsgeschichtlich bedeutsam, als Zeuge für den Jahrhunderte zurückreichenden Brauch, Kreuze an Orten aufzustellen, wo Leute tragisch verunglückten.

Das „Kreuz in der Heide“ steht seit 1993 unter Denkmalschutz.